Eva-Maria Rosenmayr-Khemiri M.A.BScSLTLogopädie
Herzlich Willkommen in meiner logopädischen Praxis!
Gerne berate und unterstütze ich Sie auf Ihrem Weg und erarbeite mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Behandlungskonzept.
Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung bin ich spezialisiert auf die Behandlung von:
- Stimmstörungen, Heiserkeit (z.B. bei Dauerbelastung)
- Sprechstörungen, Sprechtraining für Menschen in Sprech- und Gesangsberufen
- Schlafstörungen, Schlafapnoe
- Atmungsstörung, Schlund- und Kehlkopftraining zur Vermeidung des Schnarchens
- Schluckprobleme in Folge von Schmerzen im Mund- und Halsbereich , Spezialisierung auf Tumorpatienten nach Chemotherapie oder Bestrahlung
Zu meinen weiteren Tätigkeitsfeldern gehört die atempädagogische Therapie von
- Stresserkrankungen.
Sie erreichen mich unter der Telefonnummer: 0699/101 44 357
Adresse: 1050 Wien, Ziegelofengasse 41/14
Therapiezeiten: Freitag, 14h-18h nach telefonischer Vereinbarung
Therapeutische Leistungen
Berufsausbildung, Publikationen
Was erwartet Sie:
- Eine sichere und vertrauensvolle Umgebung, Empathie und Achtung vor jedem Menschen mit seiner individuellen Geschichte
- Ein mit Ihnen gemeinsam abgestimmtes Behandlungskonzept ergibt sich aus der ausführlichen logopädischen Befundung in der ersten Einheit
- Alle mir zur Kenntnis gebrachten Informationen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht
- LogopädInnen arbeiten eigenverantwortlich nach fachärztlicher Verordnung
- Die Behandlungskosten richten sich nach den Tarifempfehlungen des Berufsverbandes „logopaedieaustria“
Hinweise zum Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
- Eine Verordnung beinhaltet meistens 10x logopädische Therapie, Tarif T3, á 60 Minuten (in dieser Zeitangabe sind direkte Leistungen – Therapie – sowie indirekte Leistungen – Vor-und Nachbereitung – enthalten)
- Verordnende Fachärzte/Fachärztinnen: z.B. FA für HNO, NeurologIn, LungenfachärztIn ,ZahnärztIn,
- Die Verordnung soll vor dem ersten Termin vom medizinischen Dienst ihrer Krankenkasse bewilligt werden(Chefärztliche Bewilligung). Dies kann persönlich, per Fax oder per Email erfolgen
- Üblicherweise werden je nach Krankenkasse etwa 50 – 70 % der bewilligten Behandlungskosten erstattet. Bei Privatversicherungen können auch bis zu 100% der Kosten erstattet werden.
- Nach jeder logopädischen Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie nach Abschluss der Behandlung mit der Verordnung bei Ihrer Kasse einreichen. Somit kann bei chefärztlicher Bewilligung ein Kostenzuschuss erfolgen (Wahllogopädin)